Allgemeine Geschäftsbedingungen

Voraussetzung

Die Person muss mindestens 18 Jahre alt sein. Gültiger Personalausweis oder Pass ist bei Übergabe vorzulegen.
Bei ausländischen Personen eine gültige Meldebescheinigung.

Bezahlung

Die Mietkaution beträgt 300,- € und ist bei Mietbeginn bar zu entrichten. Sie wird bei Mietende mit den Mietkosten und den verbrauchten Materialien verrechnet. Andere Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Niederlegung.
Der Mietendbetrag ist immer in bar bei der Rückgabe der Maschinen zu entrichten. EC-Karten, Schecks oder Überweisungen werden nicht akzeptiert.

Mietdauer

Die Mietzeit ist täglich von 9.00 Uhr – 18.00 Uhr, automatische Verlängerung um einen Tag bei Übertreten des Zeitlimits von max. 18.00 Uhr. Mindestmietdauer ist ein Tag.

Preise

Preise beziehen sich auf einen Miettag (24 h) inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, abweichend gilt der Wochenendtarif (siehe Preisliste).

Sicherheit

Staubsäcke sind nach Beendigung der Arbeit immer zu entleeren! Brandgefahr!
Ölhaltige Lappen, Pads u.a. sind in Metallgefäßen mit Deckel oder in Wasser aufzubewahren, da Selbstentzündungsgefahr besteht.

Zustand der Mietgeräte

Die Mietgeräte werden dem Mieter betriebsfähig und gereinigt übergeben. Schmutzige Geräte und Staubsäcke werden mit pauschal 10 € Reinigungskosten berechnet.

Reinigung und Entsorgung

Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben. Staubsäcke von Schleifgeräten und Saugern sind völlig entleert zurückzugeben.

Gerätemängel

Zeigt sich bei der Benutzung der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlicher technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch der Geräte ist zu unterlassen. Defekte Geräte werden durch den Vermieter kostenlos ausgetauscht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte und dadurch aufgetretene Schäden am Mietgerät, z. B. Beschädigung der Andruckrolle, durchtrennte Stromkabel u.a.

Haftung

Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Benutzung der Mietgeräte stehen. Die Mietgeräte sind generell nicht an Dritte weiterzugeben.

Verlust

Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters. Verluste, die durch Beschädigung ( Zerstörung ), Einbruch-, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden
durch Transportunfälle etc., gehen in vollem Umfang zu Lasten des Mieters. In diesen Fällen gilt als Berechnungsgrundlage der Wiederbeschaffungswert des Mietgeräts.

Versicherung

Informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung über den Gebrauch der Mietgeräte.

Stand 02/2010