Schleifmaschinen- Verleih
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Vorraussetzung Die Person muss mindestens 18 Jahre alt sein. Gültiger Personalausweis oder Pass ist bei Übergabe vorzulegen. Bezahlung Die Mietkaution beträgt 300,- € und ist bei Mietbeginn bar zu entrichten. Sie wird bei Mietende mit den Mietkosten und den verbrauchten Materialien verrechnet. Andere Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Niederlegung. Mietdauer Die Mietzeit ist täglich von 9.00 Uhr – 18.00 Uhr, automatische Verlängerung um einen Tag bei übertreten des Zeitlimits von max.18.00 Uhr. Mindestmietdauer ist ein Tag. Preise Sicherheit Staubsäcke sind nach Beendigung der Arbeit immer zu entleeren! Brandgefahr! Zustand der Mietgeräte Die Mietgeräte werden dem Mieter betriebsfähig und gereinigt übergeben. Schmutzige Geräte und Staubsäcke werden mit Pauschal 10 € Reinugungskosten berechnet. Reinigung und Entsorgung Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben. Staubsäcke von Schleifgeräten und Saugern sind völlig entleert zurückzugeben. Gerätemängel Zeigt sich bei der Benutzung der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort in Kenntnis zu setzen, um weitgehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch der Geräte ist zu unterlassen. Defekte Geräte werden durch den Vermieter kostenlos ausgetauscht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte und dadurch aufgetretene Schäden am Mietgerät, z.B. Beschädigung der Andruckrolle, durchtrennte Stromkabel u.a. Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Benutzung der Mietgeräte stehen. Die Mietgeräte sind generell nicht an Dritte weiterzugeben. Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters. Verluste, die durch Beschädigung ( Zerstörung ), Einbruch-, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden Versicherung Informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung über den Gebrauch der Mietgeräte.
Stand 02/2010
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